Therapie- und Leistungsangebot

Sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie

Ab 01. Februar 2014 besteht in unserer Praxis offiziell die Möglichkeit, physiotherapeutische Behandlungsmaßnahmen auch ohne die Verordnung durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen.

Bisher war die Erbringung physiotherapeutischer Behandlungsmaßnahmen (Heilmittel) immer an die Verordnung eines Arztes gebunden (sogenannte Weisungspflicht in der Berufsordnung der Physiotherapie).

Durch eine Gesetzesänderung vor einigen Jahren und der damit verbundenen Einführung des sogenannten „Sektoralen Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie“ wurde für Patienten die Möglichkeit geschaffen, ohne den Umweg über einen Arzt oder Heilpraktiker, physiotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Da wir diese rechtlich notwendige Zusatzqualifikation besitzen, können Sie als Patient nun direkt zur Untersuchung, Diagnostik und Behandlung in unsere Praxis kommen.
Alle von uns erbrachten Leistungen beschränken sich ausschließlich auf das Gebiet der Physiotherapie.

Bis heute finden sich jedoch noch keine einheitlichen Regelungen über die Bezuschussung durch die Krankenkassen, bei den Behandlungen, die durch den Sektoralen Heilpraktiker erbracht werden. Sie werden deshalb von uns als Privatpatient behandelt und erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen müssen. Die Preise für die von uns erbrachten Leistungen orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Es besteht jedoch für privat und gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung mit dem Einschluß von Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Diese übernimmt in der Regel alle anfallenden Behandlungskosten. Eine Abklärung der Kostenübernahme durch die Versicherung ist von dem Patienten im Vorfeld der Behandlung einzuholen.
Von Hr. Zwillich ausgestellte Privatrezepte mit Maßnahmen der Physikalischen Therapie, gelten als Verordnung und können somit bei den Privaten Krankenversicherungen geltend gemacht werden. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen können die Leistungen nicht abgerechnet werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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